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Tempo 30 in der Hofmark in Iffeldorf

    Tempo 30 in der Hofmark
    Foto: Christian Podolski

    A n o r d n u n g :

    1. Die Geschwindigkeit auf der St 2038 ist in Fahrtrichtung Süden (Antdorfer Straße) Abschnitt 230 und in Fahrtrichtung Osten sog. „Hofmark“

    Abschnitt 230 (Hofmark zwischen Hausnr. 21 und Staltacher Straße 1) auf 30 km/h zu begrenzen, zunächst befristet bis 30.09.2026.

    2. Hierfür verbleiben die Bestandsstandorte Nr. 1, 2 und 3 gemäß beigefügten Plan (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h mit zeitlicher 

    Beschränkung) und lediglich die Zusatzzeichen „an Schultagen 7 – 14 h“ und „200 bzw 230m“ werden abgenommen (siehe Plan Nr. 1, 2, 3).

    3. Nr. 1 dieser Anordnung ist durch Aufstellung des Verkehrszeichens 274-30 StVO in Fahrtrichtung Osten sog. „Hofmark“ Abschnitt 230 (Hofmark zwischen Hausnr. 21 und Staltacher Straße 1, Plan siehe Nr. 4a)

    kenntlich zu machen.

    4. Diese Anordnung wird mit ihrem Vollzug wirksam.

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