Bürgerversammlungen
In Bayern wird die Bürgerversammlung in § 18 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) geregelt.
In der Gemeinde Iffeldorf wird einmal eine Bürgerversammlung abgehalten, in der wichtige Angelegenheiten der Gemeinde erörtert werden.
Außerdem stellt der Kämmerer den Finanzbericht vor und es werden Bürgerfragen beantwortet.
Hier finden Sie die Protokolle der Bürgerversammlungen, die Ihnen zum Download zur Verfügung stehen (2020 fiel die Bürgerversammlung wegen der Coronapandemie aus).