Steuern, Gebühren und Beiträge
Die Gemeinde Iffeldorf erhebt zur Erfüllung ihrer Aufgaben Steuern, Gebühren und Beiträge. Für die Veranlagung dieser öffentlichen Abgaben gelten die gesetzlichen Grundlagen und die Regelungen des geltenden Ortsrechts. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über Abgaben, die von der Gemeinde Iffeldorf erhoben werden.
Grund- und Gewerbesteuer
Gewerbesteuer | Hebesatz 320 % |
Grundsteuer A | Hebesatz 320 % |
Grundsteuer B | Hebesatz 320 % |
Hundesteuer
§ 5 Steuermaßstab und Steuersatz
- Die Steuer beträgt ab 01.01.2022
für den ersten Hund 50,00 Euro
für den zweiten Hund 100,00 Euro
für jeden weiteren Hund desselben Halters 200,00 Euro - für Kampfhunde im Sinne des § 6 je Hund 2.000,00 Euro
- Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach § 7 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.
Gebühren
Die aktuellen Gebühren sehen sie in der jeweiligen Satzung unter Ortsrecht.