Der Gemeinderat
Kommunalpolitik vollzieht sich in einem rechtlich vorgegebenen Rahmen. Die Kompetenz zur Erlassung der Gemeindeordnung liegt beim Landesgesetzgeber. Diese Gestaltungsfreiheit ist von den Bundesländern genutzt worden. Jedes Bundesland hat heute ein eigenes Kommunales Verfassungssystem.
Die Gemeinde Iffeldorf regelt und entscheidet eigene Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und eigenverantwortlich. Dafür werden von den Bürgern, der Bürgermeister und der Gemeinderat alle sechs Jahre direkt gewählt. Sie haben gesetzlich abgegrenzte Kompetenzbereiche. Der Gemeinderat ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht dem ersten Bürgermeister zustehen oder einem beschließenden Ausschuss übertragen wurden.
Der Gemeinderat ist neben dem Ersten Bürgermeister das zweite Hauptorgan der Gemeinde und stellt die Vertretung der Gemeindebürger (kommunale Volksvertretung) dar. Dem für sechs Jahre gewählten Iffeldorfer Gemeinderat gehören 14 Mitglieder an. Der Erste Bürgermeister Hans Lang (SPD) leitet die Sitzungen des Gemeinderates und führt dessen Beschlüsse aus.