Der digitale Bauantrag

Ab 01.03.2022 ändert sich das Verfahren der Einreichung eines Bauantrags. Beinahe alle Anträge werden zuerst im Landratsamt eingereicht.
Bei digital eingereichten Anträgen geschieht es automatisch über das Bayernportal, bei Papieranträgen bittet die Gemeinde, diese an das Landratsamt Weilheim-Schongau, Untere Bauaufsichtsbehörde, Pütrichstr. 8, 82362 Weilheim zu richten.
Mit Eingang des Bauantrags wird dieser seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Eine Weiterleitung des Antrags an dei Gemeinden erfolgt erst, wenn die bauplanungsrechtlich relevanten Unterlagen vollständig sind. Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag bleibt - wie bislang bereits auch - im Regelfall eine unbedingte Genehmigungsvoraussetzung.
Im Falle der Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie der isolierten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erfolgt die Weiterleitung an die Gemeinden seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde umgehend und ohne weitere Prüfung, da diese beiden Verfahren originär dem gemeindlichen Zuständigkeitsbereich unterfallen, unabhängig davon, auf welche Weise sie durchgeführt werden.